Eine kleine FAQ zum Thema biometrischer Ausweis
Da gerade beim CCC eine entsprechende Anfrage reinkam dachte ich mir ich kann diese Frage ja auch zumindst zum Teil beantworten.
Die Fragen sind:
Alle diese Fragen sind "relativ" einfach zu klären.
Jeder Bundesbürger ist gesetzlich verpflichtet ein amtliches Lichtbild-Dokument zu besitzen - dabei ist es unerheblich ob er dabei einen Ausweis benutzt der ihn als Personal der Bundesrepublik Deutschland ausweist oder einen Reisepaß. Einen Reisepaß braucht man wenn man ins nicht-europäische Ausland fahren möchte; dort werden dann zum Beispiel Visa-Stempel eingetragen. Man braucht aber nur eines von beiden Dokumenten, nicht beide. Beide Dokumente haben ein "Verfallsdatum", das heisst sie sind nur eine bestimmte Zeit gültig.
Die biometrischen Daten werden bis jetzt(!) nicht zentral gespeichert. Es gibt zwar entsprechende Bestrebungen und unser Innenminister ist der Meinung dass es gebraucht wird, aber bisher gibt es diese Speicherung zentral nicht.
Gegen die Speicherung der biometrischen Daten in den Ausweisen kann man sich erst einmal nicht wehren. Es gibt aber bereits entsprechende Verfahren vor Gericht (siehe: Wikipedia-Eintrag).
Den Chip kann man "relativ" einfach zerstören: Es ist ein RFID-Chip, der auf bestimmten Frequenzen arbeitet. Auf derselben Frequenz arbeiten zum Beispiel Schweisstrafos. Wenn diese zuviel Streustrahlung abgeben kann es natürlich passieren dass der RFID-Chip durchbrennt.
Die Soll-Bruchstelle ist allerdings eher der Kontakt zwischen Antenne und dem Chip selbst. Wenn dieser Kontakt durchgebrochen wird (zB tragen des Ausweises in der Hosentasche) kann der Chip noch so gut funktionieren; er kann mangels Antenne nicht abgefragt werden...
Die Fragen sind:
- Brauche ich einen Personalausweis?
- Brauche ich einen Reisepass?
- Wo werden die biometrischen Daten gespeichert? Nur auf dem Pass oder auch zentral?
- Kann ich mich irgendwie dagegen wehren?
- Kann ich diesen Chip zerstören, wie steht es dann mit der Gültigkeit des Dokuments?
Alle diese Fragen sind "relativ" einfach zu klären.
Jeder Bundesbürger ist gesetzlich verpflichtet ein amtliches Lichtbild-Dokument zu besitzen - dabei ist es unerheblich ob er dabei einen Ausweis benutzt der ihn als Personal der Bundesrepublik Deutschland ausweist oder einen Reisepaß. Einen Reisepaß braucht man wenn man ins nicht-europäische Ausland fahren möchte; dort werden dann zum Beispiel Visa-Stempel eingetragen. Man braucht aber nur eines von beiden Dokumenten, nicht beide. Beide Dokumente haben ein "Verfallsdatum", das heisst sie sind nur eine bestimmte Zeit gültig.
Die biometrischen Daten werden bis jetzt(!) nicht zentral gespeichert. Es gibt zwar entsprechende Bestrebungen und unser Innenminister ist der Meinung dass es gebraucht wird, aber bisher gibt es diese Speicherung zentral nicht.
Gegen die Speicherung der biometrischen Daten in den Ausweisen kann man sich erst einmal nicht wehren. Es gibt aber bereits entsprechende Verfahren vor Gericht (siehe: Wikipedia-Eintrag).
Den Chip kann man "relativ" einfach zerstören: Es ist ein RFID-Chip, der auf bestimmten Frequenzen arbeitet. Auf derselben Frequenz arbeiten zum Beispiel Schweisstrafos. Wenn diese zuviel Streustrahlung abgeben kann es natürlich passieren dass der RFID-Chip durchbrennt.
Die Soll-Bruchstelle ist allerdings eher der Kontakt zwischen Antenne und dem Chip selbst. Wenn dieser Kontakt durchgebrochen wird (zB tragen des Ausweises in der Hosentasche) kann der Chip noch so gut funktionieren; er kann mangels Antenne nicht abgefragt werden...
Trackbacks
Reizzentrum am : Eine FAQ zum Thema biometrischer Ausweis
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findet man bei Hanno. Auszüge:
Den Chip kann man “relativ” einfach zerstören: Es ist ein RFID-Chip, der auf bestimmten Frequenzen arbeitet. Auf derselben Frequenz arbeiten zum Beispiel Schweisstrafos. Wenn diese zuviel Streustrahlung abge...
Kommentare
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Hans Bonfigt am :
Nun habe ich mir gedacht, ein bißchen Uhu auf den Fingern und ein zehnsekündiges "Branding" des Dokuments in einem Mikrowellenherd wären geeignet, dieses Versehen zu korrigieren.
Da liege ich doch wohl hoffentlich nicht falsch ?
Gruß Hans
p.s.
Du warst ja sehr optimistisch nach dem Verfassungsgerichtsurteil zur GESTAPO-Ausspähung von beliebigen Rechnern.
Was sagst Du jetzt, nach Verabschiedung des neuen bayerischen Landesermächtigungsgesetzes ?
Meinereiner am :